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Glaukom: Informationspflicht des Augenarztes | Praxis

Die aktuelle Rechtsprechung (OLG Hamm 26 U 48/14 vom 15.1.2016) fordert explizit beim Grünen Star (Glaukom), dass ein Augenarzt seine Patienten regelmäßig über die Bilddokumentation der Sehnerven informieren muss.

Patienten, die an der Erkrankung des Grünen Stars (Glaukom) leiden, denken dabei häufig nur an einen erhöhten Augeninnendruck, aber die Sehnerven in den Augen sind der eigentliche Schwachpunkt. Eine exakte Diagnostik mit genauer Dokumentation und sorgfältiger Verlaufskontrolle des Befundes ist bei jeder Erkrankung erforderlich. Deshalb gibt es zur Beurteilung verschiedener Augenerkrankungen mittlerweile die Möglichkeit der Bilddokumentation und der exakten Vermessung der Sehnerven und der Macula. Im Verlauf der Erkrankung ist ein Vergleich der Fotos der Voruntersuchung(en) mit dem aktuellen Befund möglich und damit die Erkennung auch kleinster Veränderungen. Dies dient der Patientensicherheit und der erforderlichen Einhaltung des medizinischen Standards.

So weit so gut. Dieses moderne Verfahren ist jedoch nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und diese übernehmen die Kosten für die Untersuchungen demnach nicht. Hierbei handelt es sich u m eine sogenannte IGeL-Leistung.

So muss jeder Patient für sich selbst entscheiden, ob individuelle Gesundheitsleistungen für ihn und seine Gesundheit wertvoll sind.

Nicht zuletzt, um mich vor zivilrechtlichen Forderungen zu schützen, muss ich meine Patienten über neue Methoden der Glaukom-Vorsorge informieren.