Untersuchung des Dämmerungssehens

Als Zusatzuntersuchung bei bestimmten Augenerkrankungen aber insbesondere im Rahmen von Begutachtungen für die Fahrerlaubnis spielt die Bestimmung des Sehvermögens bei Dämmerung und Blendung eine wichtige Rolle.

Der Proband muss die räumliche Orientierung eines Sehzeichens (oftmals Landolt-Ring) erkennen, das in unterschiedlichen Kontrastverhältnissen ohne und dann auch mit Blendung dargeboten wird.

Das Sehen bei Dämmerung und Blendung kann z.B. durch Trübungen der normalerweise klaren Hornhaut oder Linse beeinträchtigt sein, so dass eine entsprechende Therapie erforderlich werden kann (z.B. Operation des grauen Stars, Behandlung des Nachstars).

Ist das Sehvermögen bei Dämmerung bzw. Blendung nicht ausreichend gut, muss eventuell ein Nachtfahrverbot ausgesprochen werden.

Ihr Nutzen

Die Untersuchung des Dämmerungssehens ermöglicht die Einschätzung des Sehvermögens bei ungünstigen Lichtverhältnissen und kann die Entscheidung zu bestimmten Therapiemassnahmen erleichtern.