Untersuchung des Farbensehens
Die Untersuchung des Farbensehens kann die Diagnostik bei verschiedenen Augenerkrankungen ergänzen und ist wichtiger Bestandteil von Eignungs-Untersuchungen für bestimmte Berufe und insbesondere auch der Begutachtung im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Farbsinnstörungen kommen vor:
- angeboren (meist männliche Personen betroffen)
- erworben im Laufe des Lebens
- im Rahmen bestimmter Augenerkrankungen
- als Nebenwirkungen bestimmter Medikamente
Es stehen verschiedene Testverfahren für die Beurteilung des Farbensehens zur Verfügung, u.a.:
- Anomaloskop
- Farbflecklegetest
- Farbtafeln
Das Anomaloskop ist ein Gerät, das dem Probanden einen Lichtkreis zeigt, der in eine obere und eine untere Hälfte unterteilt ist. Nun geht es darum, Helligkeit und Farbe im oberen und unteren Halbkreis entsprechend den Angaben des Patienten durch Veränderung der Geräteeinstellung miteinander abzugleichen. Die resultierende Geräteeinstellung gibt Hinweise auf eventuelle Störungen des Farbensehens.
Beim Farbflecklegetest muss der Proband versuchen - ausgehend von einem vorgegebenen Startpunkt (Farbfleck) - die ihm zur Verfügung stehenden durchmischten weiteren Farbflecken so anzuordnen, dass sich ein möglichst nahtloser Farbverlauf ergibt. Aus der Anordnung der Farben kann der Augenarzt Rückschlüsse auf eventuelle Störungen des Farbensehens ziehen und diese auch im weiteren Verlauf beurteilen.
Sicherlich am weitesten verbreitet sind die sogenannten "pseudoisochromatischen" Farbtafeln, also Tafeln mit Zahlen, Buchstaben oder Zeichen, die aus einzelnen verschiedenfarbigen Farbpunkten zusammengesetzt sind, wobei sich aber die Farbpunkte bezüglich der Helligkeit nicht voneinander unterscheiden. Je nach zugrundeliegender Störung kann der Poband die dargestellten Zeichen erkennen oder auch nicht. Aus den Angaben des Probanden kann der Augenarzt Hinweise erlangen, ob eine Störung des Farbensehens vorliegt.
Ihr Nutzen
Die Untersuchung des Farbensehens ermöglicht es, Sie bezüglich der Eignung für verschiedene Berufe bzw. Aufgabenbereiche zu beraten und das Auftreten von bestimmten Medikamenten-Nebenwirkungen möglichst rechtzeitig zu erkennen.