Führerschein-Untersuchung
Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt die Anforderungen an das Sehvermögen für eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, wobei sich je nach beantragter Führerscheinklasse Unterschiede ergeben.
Für die Führerscheinklassen A, B, M, T reicht eine Sehtest-Bescheinigung, wenn die dafür gültigen Mindestanforderungen erfüllt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, oder wird eine höhere Führerscheinklasse beantragt, so ist ein Führerscheingutachten erforderlich.
Ein Führerscheingutachten beinhaltet neben der Prüfung der Sehschärfe die Beurteilung folgender Punkte:
- Prüfung des Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
- Prüfung des Farbensehens
- Prüfung des räumlichen Sehens sowie der Stellung und Beweglichkeit der Augen
- Prüfung des Gesichtsfeldes
In bestimmten Situationen ist zusätzlich eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt erforderlich.
Sowohl die Kosten für die Sehtest-Bescheinigung als auch für das Führerscheingutachten und die Verkehrstauglichkeitsbescheinigung werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen privat bezahlt werden.